Angelerlaubnis und Fischereischein

Petri Heil am Stettiner Haff!

Selbstverständlich kann man am Stettiner Haff und den umliegenden Flüssen auch hervorragend angeln. Selbst in Ihrem Urlaub können Sie also bei uns unter bestimmten Voraussetzungen die Angel auswerfen. Seit vielen Jahren gibt es in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern den Touristenfischereischein. Da es in M-V keine freien Gewässer gibt, sind einige Dinge vor dem Angelvergnügen zu beachten.


Grundsätzlich sind für die Fischereiausübung immer zwei Dokumente notwendig:
Sie benötigen ein Fischereischein oder ein Touristenfischereischein und eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Der Touristenfischereischein hat die Funktion eines normalen Fischereischeins und ist auf die Dauer von 28 Tagen begrenzt (er kann innerhalb eines Jahres verlängert werden).

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer gilt entlang der gesamten Küste des Landes Mecklenburg-Vorpommern (einschließlich Neuwarper See) immer bis zur ersten Brücke.

Erhältlich sind die Angelerlaubnisse Küste und Flüsse (Uecker - Randow - Zarow), u.a. in den Touristik-Informationen im Erholungsort Mönkebude und im Seebad Ueckermünde. Des Weiteren ist die Gewässerkarte Flüsse bei der Fischereigenossenschaft Ueckermünde erhältlich.


Angeln mit Kindern
Kinder können übrigens bis zum Tag vor ihrem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln. Sie benötigen jedoch eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.


Angelscheine auch außerhalb der Öffnungszeiten
Was brauchen wir:
• Kopie Ihres Fischereischeines
• die Einzahlung auf unserem Konto

Die Angelkarte bereiten wir vor und diese können dann von Ihnen in Empfang genommen werden. Auf Wunsch versenden wir auch diese.

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